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Kategorie: Urheberrecht

LG Stuttgart: Versuch, Konzert von Jackson-Imitator zu untersagen, gelingt nicht

Das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-erfolg-fuer-nachlassverwalter-gegen-konzert-von-jackson-double-17-o-429-09-landgericht-stuttgart-20091022.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.10.2009 - Az.: 17 O 429/09) lehnte einen Antrag der Michael Jackson-Erben ab, das Konzert eines Jackson-Doubles in Deutschland zu verbieten.

Die Richter verneinten einen Anspruch bereits aus formalen Gründen: Die Kläger seien nicht berechtigt, das geltend gemachte Unterlassungsbegehren vor Gericht zu bringen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Künstlers, Michael Jackson, gestützt worden. Solche Anspprüche könnten jedoch nur durch Angehörige und nicht durch bloße Erben wahrgenommen werden. Daher seien die Kläger nach deutschem Recht nicht anspruchsberechtigt.

Ob sie nach amerikanischem Recht berechtigt seien, die gewünschten Ansprüche zu verfolgen, sei zweifelhaft. Dem Gericht genügten die vorgelegten Unterlagen der Verfügungskläger nicht. Diese seien zum Teil nicht übersetzt bzw. abgelaufen. Fremdsprachliche Unterlagen seien zum Nachweis der Aktivlegitimation nicht ausreichen

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