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Kategorie: Wirtschaftsrecht

BGH: Verurteilungen in den Verfahren um "Flatrate-Bordelle" bestätigt

Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten wegen vielfachen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) und damit zusammenhängender weiterer Delikte (Zuhälterei, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Millionenhöhe hat das Gericht wegen vorrangiger Ansprüche geschädigter Sozialversicherungsträger abgesehen.

Die Angeklagten hatten als führende Köpfe einer Bande mit anderen Bandenmitgliedern rumänische Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren zumeist mit falschen Versprechungen über lukrative berufliche Perspektiven nach Deutschland gelockt. Hier hatten sie die Frauen unter Ausnutzung von deren Mittellosigkeit und Sprachunkenntnis dazu veranlasst, die Prostitution auszuüben.

Dabei hatten die Angeklagten ab dem Jahr 2006 das Modell des sogenannten "Flatrate-Bordells" entwickelt, bei dem Freier für einen pauschalen Eintrittspreis mit beliebig vielen Frauen in den Bordellen (beispielsweise in Berlin-Schönefeld, Heidelberg, Wuppertal, Barsinghausen und Recklinghausen) sexuell verkehren durften. Die durch ein ausdifferenziertes System aus Verhaltensregeln, Strafen und Belohnungen gefügig gehaltenen Frauen hatten hierbei teilweise mehr als 30 Freier täglich zu bedienen.

Etwa seit 2008 hielten sich die Angeklagten nicht mehr selbst in den Bordellen auf, sondern erteilten aus dem Hintergrund ihre Weisungen. Die vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung für die Prostituierten führten sie nicht ab.

Die Revisionen der Angeklagten gegen dieses Urteil hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.  

Beschluss vom 6. Juni 2013 - 1 StR 581/12 
Landgericht Stuttgart - Urteil vom 5. April 2012 – 10 KLs 211 Js 62034/09

Quelle: Pressemitteilung des BGH v. 09.07.2013

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