Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Kiel: Vorliegen des gewerblichen Ausmaßes beim Internet-Auskunftsanspruch

Und wieder eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch: Das LG Kiel <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-urheberrechtlichem-internetauskunfts-anspruch-2-o-112-09-landgericht-kiel-20090506.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.05.2009 - Az.: 2 O 112/09)  ist der Ansicht, dass ein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" dann nicht gegeben ist, wenn ein aktuelles, aber relativ unbekanntes Musikstück zum illegalen Download angeboten wird.

Die Tatsache alleine, dass das Werk erst vor kurzem veröffentlicht wurde, reiche nicht aus. Vielmehr sei es zusätzlich erforderlich, dass das Produkt auch eine gewisse Marktrelevanz habe, so die Richter.

Dies verneinten die Juristen im vorliegenden Fall. Zwar sei das Stück für eine Woche in den Charts gewesen, gleichwohl sei es vergleichsweise unbekannt, so dass eine schwere Rechtsverletzung zu verneinen sei. Daher liege auch kein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" vor.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

 

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen