Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: "Wahl-o-mat" in der derzeitigen Form ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat auf Antrag der Partei „Volt Deutschland“ mit Beschluss vom heutigen Tage der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, u.a. ihr Internetangebot „Wahl-o-mat“ in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Mechanismus der Anzeige der Auswertung.

Derzeit wird Darstellung der Auswertung der vom Nutzer mit den Programmen der teilnehmenden Parteien erzielten Übereinstimmungen von der Auswahl von bis zu acht Parteien abhängig gemacht.

Hierin sieht die Kammer eine faktische Benachteiligung kleinerer bzw. unbekannterer Parteien, zu denen auch die Antragstellerin gehöre. Dieser Anzeigemechanismus verletze jedenfalls mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit gemäß Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen. Der weitere Einwand der Antragsgegnerin, die Umsetzung der einstweiligen Anordnung sei technisch nicht möglich, sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az.: 6 L 1056/19

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 20.06.2019

Rechts-News durch­suchen

25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Die Witwe Helmut Kohls erhält teils Unterlassung gegen Buchpassagen, aber keine Auskunft oder Gewinnabschöpfung.
ganzen Text lesen
22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen