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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Werbegesicht einer bekannten Online-Partnervermittlung nicht wettbewerbsrechtlich geschützt

Das Werbegesicht einer bundesweit bekannten Online-Partnervermittlung ist wettbewerbsrechtlich nicht geschützt (LG Hamburg, Urt. v. 28.05.2013 - Az.: 312 O 667/12).

Die Klägerin, eine langjährige, bundesweit bekannte Online-Partnervermittlung, warb seit 2007 umfangreich für sich mit dem Foto einer "Juristin". Das Unternehmen hatte das Foto von einer Bildagentur erworben, ohne sich allerdings die ausschließlichen Nutzungsrechte daran einräumen zu lassen.

Die Beklagte betreibt seit Herbst 2012 ebenfalls eine Partnerbörse im Internet. Sie warb für ihre Seite ebenfalls mit dem Foto der "Juristin". Zudem war die Landing-Page der Beklagten ähnlich wie die der Klägerin ausgestaltet.

Das LG Hamburg entschied, dass wegen der Übernahme des Fotos ein Wettbewerbsverstoß ausscheide. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass der Verkehr das Bild der Frau zwingend mit dem klägerischen Unternehmen verbinde. Zumal die Klägerin noch mit über 60 weiteren Gesichtern werbe.

Daher liege in der Verwendung des Werbegesicht der Klägerin kein Rechtsverstoß.

Anders liege der Fall bei der Ausgestaltung der Landing-Page. Hier sei eine Wettbewerbsverletzung zu bejahen. Die verwendeten Gestaltungsmerkmale würden eine wettbewerbsrechtliche Eigenart begründen. Dies gelte insbesondere für den am oberen Bildrand platzierte dunkelblauen Balken, der weiße Schriftzug sowie der in rot gehaltene stilisierte Dokturhut. Die Klägerin habe nachweisen können, dass es sich dabei um ein Motiv handle, das sie durchgehend in ihrer Werbung verwende.

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