Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stade: Werbung "Käse-Alternative" für vegane Produkte nicht wettbewerbswidrig

Die Werbung mit der Aussage "Käse-Alternative"  für vegane Produkte (hier Cashew-Produkte) ist nicht irreführend, da durch die Wahl des Wortes "Alternative"  hinreichend deutlich wird, dass es sich gerade nicht um herkömmlichen Käse handelt (LG Stade, Urt. v. 28.03.2019 - Az.: 8 O 64/18).

Die Webseite Happy Cheeze stellte vegane Cashew-Produkte her und warb dafür mit unterschiedlichen Statements. Unter anderem verwendete das Unternehmen die Aussagen

"Cheeze"

und

"vegane Käse-Alternative" 

und

"gereifte Käse-Alternative".

Auf die außergerichtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale hin, gab die Firma eine Unterlassungserklärung hinsichtlich des Bestandsteil "Cheeze" ab, sodass vor Gericht nur noch über die Bezeichnung "Käse-Alternative"  gestritten wurde.

Das LG Stade sah darin keine Irreführung, da durch die Wahl des Wortes "Alternative"  für den Verbraucher hinreichend deutlich werde, dass es sich um etwas anderes als Käse handle. Der Begriff bezeichne gerade etwas Anderes als das, zu dem die Alternative in Beziehung gesetzt werde.

Daher werde der Kunde auch nicht in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen