Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Heilbronn: Wettbewerbsverband, der nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, handelt rechtsmissbräuchlich

Ein Wettbewerbsverband (hier: IDO-Verband)  handelt dann rechtsmissbräuchlich, wenn er aufgrund von Wettbewerbsverstößen zwar gegen Dritte, aber nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht (LG Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019 - Az.: 21 O 38/19 KfH).

Der IDO-Verband  hatte außergerichtlich wegen mehrere Wettbewerbsverletzungen abgemahnt. Es kam schließlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im Rahmen dieser Klärung wandte das betroffene Unternehmen ein, dass der IDO-Verband  seine eigenen Mitglieder verschone und nur gegen Dritte vorgehe. Dies bestritt der IDO-Verband und benannte eine Zeugin.

In der mündlichen Vernehmung stellte sich jedoch heraus, dass die Zeugin keine Unterlassungsverfahren gegen eigene Mitglieder näher benennen konnte:

"Auf konkrete Nachfrage hin zeigte sich die Zeugin indes nicht in der Lage, hierzu konkrete Beispiele zu benennen bzw. auch nur eine Anzahl entsprechender Fälle anzuführen oder auch nur zu den nach der vorgetragenen Stringenz in der Vorgehensweise notwendigen Aktenführungen Ausführungen zu machen, obwohl ihr als durch den Widerkläger universell benannte Zeugin entsprechende Fähigkeiten angesonnen seien müssten.“

Dies wertete das LG Heilbronn als rechtsmissbräuchlich. 

Ein systematisches Aussparen eigener Mitglieder sei unzulässig. Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ergebe sich daraus ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Wettbewerbsverbands.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen