Legt ein Boxer erst einen Tag vor dem Kampf die bereits lange in der Vergangenheit geforderte Blutanalyse ab, so darf der Manager des gegnerischen Boxers darüber kritisch berichten. Es liegt auch dann keine rufschädigende Aussage vor, wenn das Management auf der Internetseite schreibt, dass die Vorlage des Tests "hinausgezögert" wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-rufschaedigung-bei-berechtigter-kritik-ueber-verhalten-eines-boxers-27-o-597-09-landgericht-berlin-20090901.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 01.09.2009 - Az.: 27 O 597/09).
Die Berliner Richter bewerteten die Aussage als zulässige Meinungsäußerung.
Dem Management sei es nicht darum gegangen, den gegnerischen Boxer zu diskreditieren, sondern vielmehr habe es auf den Umstand hinweisen wollen, dass der Sportler erst im allerletzten Augenblick den Blutest abgelegt habe.