Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Bundesministerium des Innern (BMI) ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000.- Euro für den Fall angedroht, dass es seiner Verpflichtung zur Auskunft über Zielvereinbarungen zu Medaillenzielen bei den Olympischen Spielen nicht bis zum 10. August 2012, 15.00 Uhr nachkommt.
Die 27. Kammer hatte das BMI mit Eilbeschluss vom 31. Juli 2012 verpflichtet, umgehend Auskunft über die mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffenen Vereinbarungen zu erteilen (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 24/2012 vom 2. August 2012). Dem ist das BMI bislang nicht nachgekommen, weil es zwischenzeitlich Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hat.
Das Gericht hat dem Antrag des Antragstellers stattgegeben, weil die Voraussetzungen für die Vollstreckung vorlägen. Das BMI sei der vollstreckbaren Regelungsanordnung bislang ohne Grund nicht nachgekommen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung. Der Rechtsschutz werde für die Behörde auch nicht in nicht hinnehmbarer Weise verkürzt, weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf deren Antrag hin über die Aussetzung der Vollziehung entscheiden könne. Über den ent-sprechenden Antrag habe das OVG aber noch nicht entschieden. Die Frist, binnen derer das BMI die Verpflichtung nunmehr erfüllen müsse, sei ausreichend, weil die Behörde seit der Zustellung der Entscheidung 10 Tage Zeit gehabt habe.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Beschluss der 27. Kammer vom 9. August 2012, VG 27 M 153.12
Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin v. 09.08.2012