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LG Hamburg: Mitstörerhaftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

Das LG Hamburg, diesmal die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 8. Zivilkammer, hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 24.08.2007 - Az.: 308 O 245/07) entschieden, dass ein Forum-Betreiber für rechtswidrige Bilder-Uploads von Dritten haftet. Unabhängig davon, ob er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte oder nicht.

"Zunächst haben Rechtsverletzungen über das Internet allgemein zugenommen durch das Herunterladen und öffentliche Zugänglichmachen insbesondere urheberrechtlich, geschmacksmusterrechtlich und markenrechtlich geschützter Leistungen.

Darunter fallen auch die Aneignung und das Bereitstellen von Fotografien. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden.

Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan."


Ausdrücklich betont das Gericht, dass der Forum-Betreiber keine Kenntnis haben zu braucht, um auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden:

"Die vorherige Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung setzt der Unterlassungsanspruch danach nicht voraus."

Die vom LG Hamburg hier vertretene Rechtsansicht ist inhaltlich nicht mehr nachvollziehbar. Das Gericht versucht noch nicht einmal ansatzweise sich mit der bis dahin veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur auseinanderzusetzen. Sämtliche entgegenstehenden Argumentationen werden nicht erwähnt oder nur mit einer lapidaren Begründung abgelehnt.

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Wertungen verkehrt das Gericht in ihr genaues Gegenteil.

Es bleibt zu hoffen, dass das OLG Hamburg dieser abstrusen Rechtsansicht alsbald einen Riegel vorschiebt,.

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