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Newsletter vom 06.10.2010 |
Betreff: Rechts-Newsletter 40. KW / 2010: Kanzlei Dr. Bahr |
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Die einzelnen News: |
____________________________________________________________ 1. BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 zurückgewiesen _____________________________________________________________ Das BVerfG (Beschl v. 21.09.2010 - Az.: 1 BvR 1865/10) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 (sog. Zensusgesetz 2011) verworfen. Inhaltlich haben sich die höchsten deutschen Richter nicht mit dem Zensusgesetz 2011 näher beschäftigt, sondern die Verfassungsbeschwerde bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen. In dem Rechtsmittel seien die verfassungswidrigen Normen nicht näher genannt, sondern vielmehr das gesamte Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet worden. Dies reiche nicht den formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde aus. Vielmehr müsse der jeweils angegriffene Hoheitsakt so konkret und bestimmt wie möglich benannt werden. Auch fehle es an einer Substantiierung der behaupteten Grundrechtsverletzungen: "Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen. Damit lässt sich auf der Grundlage der Beschwerdebegründung die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend erkennen." Der Original-Wortlaut der Verfassungsbeschwerde findet sich hier zum Download. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 2. BGH: Kapitalanlegerverein darf im Namen Bezeichnung "Verbraucherzentrale" führen _____________________________________________________________ Ein Verein für Kapitalanleger darf in seinem Geschäftsnamen den Zusatz "Verbraucherzentrale" führen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat keinen Anspruch auf alleinige Nutzung der Bezeichnung (BGH, Urt. v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 36/08). Der verklagte "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V." wurde auf von dem Verbraucherzentrale Bundesverband auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Verbraucherschützer sahen in der Namensnutzung des Beklagten eine Verletzung ihrer Rechte. Die BGH-Richter teilten diese Einschätzung nicht, sondern wiesen die Klage ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe keinen Monopolanspruch auf den Begriff "Verbraucherzentrale". Der durchschnittliche Verbraucher verbinde nicht zwangsweise das Wort mit der Klägerin. zurück zur Übersicht ____________________________________________________________ 3. BAG: Abbestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Unternehmens-Fusion _____________________________________________________________ Nach § 4f Abs. 1 BDSG haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, einen Beauftragten für den Datenschutz (DSB) zu bestellen. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, ob das Amt eines DSB bestehen bleibt, wenn zwei öffentliche Stellen fusionieren und ihre Rechtsfähigkeit verlieren. Der Zehnte Senat hat entschieden, dass bei einer Fusion zweier Krankenkassen mit dem Erlöschen ihrer Rechtsfähigkeit auch das Amt des DSB endet.
Der Kläger ist Dienstordnungsangestellter einer AOK, der Beklagten zu 1), und wurde 1997 von einer Rechtsvorgängerin zum DSB bestellt. Zum 1. Januar 2008 fusionierte die Rechtsvorgängerin mit einer weiteren Krankenkasse zur Beklagten zu 1). Diese wies dem Kläger eine anderweitige Tätigkeit zu. Der Kläger begehrt Beschäftigung als DSB und hilfsweise die Feststellung, die ihm übertragene Tätigkeit sei nicht amtsangemessen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers war nur teilweise erfolgreich. Sie war hinsichtlich des Beschäftigungsantrags erfolglos. Das Amt des DSB hat mit dem Erlöschen der Krankenkasse geendet. Die Tätigkeit eines DSB ist nur für die Dauer der Übertragung des Amtes Bestandteil des Anstellungsvertrags geworden. Ein Anspruch auf Beschäftigung als DSB besteht nach dem Ende des Amtes gegen die neugegründete Beklagte zu 1) deshalb nicht mehr. Der Senat hat den Rechtsstreit im Übrigen an das Landesarbeitsgericht zur Prüfung zurückverwiesen, ob die dem Kläger neu zugewiesene Tätigkeit amtsangemessen ist. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2009 - 2 Sa 567/08 - Quelle: Pressemitteilung des BAG v. 29.09.2010 zurück zur Übersicht ____________________________________________________________ 4. KG Berlin: Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts geht vor Datenschutzbestimmungen _____________________________________________________________ Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einem Datenschutzbeauftragten Auskunft darüber zu erteilen, woher er Kenntnis über bestimmte Informationen und personenbezogene Daten erlangt hat (KG Berlin, Beschl. v. 20.08.2010 - Az.: 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07). Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin verhängte gegen einen Anwalt ein Bußgeld iHv. 3.000,- EUR. Der Advokat hatte - unter Hinweis auf seine anwaltliche Verschwiegenheit - die Auskunft darüber verweigert, woher er bestimmte Daten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erhalten hatte. Das Bußgeld sei zu Unrecht verhängt worden, so die Berliner Richter. Die anwaltliche Verschwiegenheit zwischen Rechtsanwalt und Mandant gehe den datenschutzrechtlichen Auskunftsverpflichtungen vor. Der Anwalt sei daher befugt gewesen, nicht zu antworten. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 5. OLG Celle: Zahlung der Abmahnkosten trotz fehlender Originalvollmacht _____________________________________________________________ Wer als Abgemahnter eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgibt, zugleich aber die fehlende Originalvollmacht rügt und die Zahlung der Abmahnkosten ablehnt, verhält sich treuwidrig (OLG Celle, Urt. v. 02.09.2010 - Az.: 13 U 34/10). Die Klägerin mahnte die Beklagte wegen eines Wettbewerbsverstoßes ab. Diese gab die gewünschte, vorformulierte Unterlassungserklärung zwar ab, wies aber die Kosten zurück, da der Abmahnung keine Original-Vollmacht beigelegen habe. Die Celler Richter gaben der Klägerin Recht. Die Beklagte habe sich im vorliegenden Fall entgegen Treu und Glauben verhalten. Die Beklagte könne nicht einerseits die fehlende Vollmacht rügen und andererseits gegenüber dem Anwalt der Klägerin die Unterlassungserklärung abgeben. Durch die Abgabe der Erklärung erkenne er die Bevollmächtigung an. Er könne sich dann nicht mehr auf ihr Fehlen berufen. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 6. OLG Dresden: Firmen- und Domainzusatz "International" rechtswidrig bei bloß deutschem Geschäftssitz _____________________________________________________________ Ein ausschließlich in Deutschland tätiges Unternehmen darf nicht die Geschäfts- und Domainbezeichnung "International" verwenden, weil andernfalls eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt (OLG Dresden, Urt. v. 04.05.2010 - Az.: 14 U 46/10). Die Beklagte führte in ihrem Geschäftsnamen und ihrer Domain den Firmenzusatz "International". Die Klägerin beanstandete dies, weil die Beklagte ihren Firmensitz nur in Deutschland habe und auch nur hier tätig sei. Daher handle es sich um eine Irreführung der Öffentlichkeit. Die Dresdner Richter bejahten einen Rechtsverstoß. Durch die Verwendung des Begriffes werde der fehlerhafte Eindruck erweckt, dass die Firma international tätig sei. Der Kunde denke, die Beklagte führe ihre Geschäfte auch im Ausland. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 7. OLG Gera: Vorgegebene Einverständniserklärung für E-Mail-Direktwerbung unzulässig _____________________________________________________________ Das OLG Jena (Urt. v. 21.04.2010 - Az.: 2 U 88/10) hat entschieden, dass eine Opt-Out-Klausel für E-Mail-Werbung unzulässig ist. Ein Unternehmen verwendete gegenüber seinen Kunden bei der Bestellung u.a. nachfolgenden Einwilligungserklärung: "Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann." Die Checkbox war vorselektiert. Die Richter des OLG Jena stuften dies als rechtswidrig ein. Eine Opt-Out-Regelung für den Bereich der E-Mail-Werbung sei rechtswidrig. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe es vielmehr einer ausdrücklichen EInwilligung, so dass nur ein Opt-In die gesetzlichen Anforderungen erfülle. Daher sei die Versendung von Newslettern an Kunden wettbewerbswidrig. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 8. OLG Hamm: AGB von Mobilfunk-Provider über Option von 12-monatiger Vertragsverlängerung rechtmäßig _____________________________________________________________ Die AGB eines Mobilfunk-Betreibers, wonach sich ein Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten um weitere 12 Monate verlängert, ist rechtlich nicht zu beanstanden (OLG Hamm, Urt .v. 08.04.2010 - Az.: I-17 U 203/09). Die Beklagte war ein Mobilfunk-Service-Provider. In seinen Geschäftsbedingungen war folgende Klausel enthalten: "Verträge über Mobilfunkleistungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit kündigt." Die Hammer Richter stuften dies als rechtlich zulässig ein. Die Klausel benachteilige die Kunden nicht unverhältnismäßig, denn es bestehe ein sachlicher Grund für die vorgesehene Laufzeit von 24 Monaten. Andernfalls stünde das Geschäftsmodell der Beklagten grundlegend in Frage. Auch die Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate sei nicht zu beanstanden. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 9. OLG Köln: Preis-Kopplungsangebot in Werbung muss kenntlich gemacht werden _____________________________________________________________ Der Inhalt einer Reklame muss so gestaltet sein, dass deutlich daraus hervorgeht, welches Produkt beworben wird. Enthält die Werbung ein Kopplungsangebot, so müssen die einzelnen Preisbestandteile kenntlich gemacht werden, um den Vorwurf der Irreführung zu vermeiden. Ein in der Fußnote undeutlicher kleiner Text reicht hierfür nicht aus (OLG Köln, Urt. v. 04.06.2010 - Az.: 6 U 11/10). Es ging um eine Werbung der Deutschen Telekom. Diese bot das Fernseh-Programm "LIGA total" an. In kleiner Schrift in der Fußnote wurde erklärt, dass das Angebot nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines "Entertain"-Produktpaketes erhältlich war. Die Kölner Richter stuften dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein. Dem Kunden müsse bei Kopplungsangeboten sämtliche Bedingungen bekannt sein. Dieser Pflicht komme die Beklagte nicht nach. Der Text in der Fußnote befinde sich in kleinen weißen Buchstaben auf einem unscharfen Hintergrund. Die gesamte Gestaltung rückt das Angebot des "LIGA total"-Fernsehprogramms in den Vordergrund, der ausschlaggebende und aufklärende Teil hinsichtlich der Kosten der einzelnen Preisbestandteile sei dagegen kaum erkennbar. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 10. OLG Köln: "Gewinn-Mitteilung" ist Gewinnzusage _____________________________________________________________ Eine als "offizielle Gewinn-Mitteilung" deklarierte Postsendung kann eine verbindliche Gewinnzusage begründen, so das OLG Köln (Beschl. v. 18.03.2010 - Az.: 21 U 2/10). Der Kläger erhielt von der Beklagten per Post eine Nachricht übermittelt, in der es u.a. hieß: "Und nun halten Sie sich fest Herr (…), das Unglaubliche ist wahr geworden: Die Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn von 13.000,- EUR entfallen ist." Die Kölner Richter stuften dies als rechtlich verbindliche Gewinnzusage ein. Angesichts der konkreten Formulierung müsse der angeschriebene Verbraucher davon ausgehen, dass er einen Preis iHv. 13.000,- EUR erhalten habe. Die gewählte Ausdrucksweise lasse keine andere Deutung oder Interpretation zu. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 11. VGH München: Ohne Ermessensausübung darf Behörde nicht TV-Werbung für Pokerspiel untersagen _____________________________________________________________ Eine Behörde kann nicht ohne weiteres einen Schriftzug auf dem Spieltisch eines Poker-Turniers, das im Fernsehen übertragen wird, verbieten (VGH München, Urt. v. 15.07.2010 - Az.: 7 BV 09.1276). Die Klägerin strahlte als Medienunternehmen u.a. Poker-Turniere im Fernsehen aus. Während einer solchen Veranstaltung war der Schriftzug "PartPoker.com" auf einem Spieltisch zu sehen. Die zuständige Aufsichtsbehörde sah darin eine unzulässige Schleichwerbung und untersagte die weitere Werbung. Das VGH München hob die behördliche Entscheidung auf. Der erlassene Bescheid sei fehlerhaft. Die Begründung des Bescheids weise an keiner Stelle Erwägungen im Rahmen des Ermessens auf. Dazu sei die Behörde bei derartigen Maßnahmen allerdings verpflichtet, da dem Betroffenen die Beweggründe und das Für und Wider der getroffenen Entscheidung mitgeteilt werden müssten. Der vollständige Ermessenausfall führe zur Aufhebung des Bescheids. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 12. LG Berlin: Identifizierende Berichterstattung muss unbekannter Adliger nicht hinnehmen _____________________________________________________________ Auch wenn ein Adliger eine bekannte Moderatorin heiratet, muss er nicht hinnehmen, dass identifizierend über ihn berichtet wird (LG Berlin, Urt. v. 15.06.2010 - Az.: 27 O 121/10). Bei dem Kläger handelte es sich um einen Adligen, der gegen die identifizierende Berichterstattung der beklagten Zeitung vorging. Diese hatte auf ihrem Webportal über die Hochzeit mit einer in Deutschland sehr bekannten Moderatorin berichtet und den Kläger dabei namentlich erwähnt sowie das Datum und den Ort der Feierlichkeiten genannt. Die Berliner Richter gaben der Klage statt. Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehöre auch das Recht auf Anonymität. Alleine die Tatsache, dass eine Hochzeit mit einer bekannten Fernseh-Moderation erfolge, rechtfertige nicht die identifizierende Berichterstattung in der Presse. Der Kläger habe in der Vergangenheit stets größten Wert auf seine Anonymität gelegt. Auch wenn die Heirat ein zeitgeschichtliches Ereignis sei, erfordere dies nicht die namentliche Nennung des Klägers. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 13. AG Aachen: Streitwert von 3.000 EUR durch Einstellen eines einzigen Musikalbums ins Internet _____________________________________________________________ Das AG Aachen (Urt. v. 16.07.2010 - Az.: 115 C 77/10) hat festgestellt, dass für den Upload eines einzigen Musikalbums ein Streitwert iHv. 3.000,- EUR angemessen ist. Es ging um den Ersatz anwaltlicher Abmahnkosten für einen P2P-Fall. Unerlaubt angeboten wurde ein Musikalbum. Die klägerische Rechteinhaberin sah einen Streitwert von 50.000,- EUR angemessen, der Beklagte hielt dies für eindeutig zu noch. Das AG Aachen bezifferte den Streitwert mit 3.000,- EUR für angemessen. Berücksichtigung finden müssten bei der Festsetzung immer die einzelne Rechtsverletzung und der daraus entstandene Schaden. Vorliegend sei ein Musikalbum hoch geladen worden, auf dem sich 12 einzelne Musiktitel befänden. Das Album selbst sei gerade erst auf dem Markt erschienen und so der Gefahr hoher Downloadzahlen ausgesetzt. Insofern sei die Festsetzung von 3.000,- EUR angemessen, aber auch ausreichend. Die Rechtsprechung in Sachen Streitwert bei Filesharing-Sachen ist sehr unterschiedlich und widersprüchlich. So hielt das AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81) einen Betrag iHv. 10.000,- EUR für verhältnismäßig. Das AG Magdeburg (Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 140 C 2323/09) geht sogar von einem Wert von 30.000,- EUR aus. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 14. Neuer Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Freiwild AdWords: Zukünftig rechtlich alles erlaubt?" - nun online _____________________________________________________________ Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr zum SEO-Bereich: "Freiwild AdWords: Zukünftig rechtlich alles erlaubt?". Der Artikel (S.87-89) ist im neuen Magazin von Prof. Mario Fischer "Website Boosting" in der aktuellen Ausgabe (9-10/2010) erschienen und beschäftigt sich mit der heute in Kraft getretenen Änderung der AdWords-Markenrichtlinie. Den Artikel gibt es nun als PDF zum Download. Siehe dazu auch das Interview mit RA Dr. Bahr zu den Neuregelungen bei Google AdWords. zurück zur Übersicht _____________________________________________________________ 15. Law-Podcasting: Sind 50 Cent-Gewinnspiele nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag nun doch etwa verboten? - Teil 1 _____________________________________________________________ Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema "Sind 50 Cent-Gewinnspiele nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag nun doch etwa verboten? - Teil 1 Inhalt: Die Frage, ob 50 Cent-Gewinnspiele rechtlich erlaubt sind oder nicht, beschäftigt die Rechtsprechung seit bereits mehr als zehn Jahren. Auch von uns gibt es dazu bereits mehrere Podcasts. Nun gibt es mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen aus dem Frühjahr 2010, die eine erneute Besprechung des Themas notwendig erscheinen lassen. Aufgrund des großen Umfangs dieses Themas besteht der Podcast aus zwei Teilen. Den ersten Teil hören Sie heute. Den zweiten Teil gibt es in der nächsten Woche. zurück zur Übersicht |