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Kategorie: Onlinerecht

AG Bielefeld: 100,- EUR Schadensersatz bei unberechtigter Online-Nutzung von Stadtplan

Das AG Bielefeld <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.09.2013 - Az.: 42 C 58/13) hat entschieden, dass für die unerlaubte Online-Nutzung eines Stadtplans dem Rechteinhaber ein Schadensersatzanspruch von 100,- EUR zusteht.

Der Kläger war der Rechteinhaber an entsprechenden Print-Stadtplänen. Eine Online-Lizenzierung dieser Produkte gab es nicht. Der Beklagte fotografierte nun einen Auszug aus einem Stadtplan ab und stellte dieses Bild auf seine Homepage. Es handelte sich dabei um eine qualitativ schlechte Kopie, auf der nur relevante Stadtname lesbar war, alle anderen Ortsnamen waren nicht zu entziffern. Insgesamt verwendete der Beklagte die Fotografie 2 Tage.

Das AG Bielefeld hat dem Kläger in diesem Fall einen Schadensersatz-Anspruch iHv. 100,- EUR zugebilligt. Da der Kläger selbst keine Lizenzierung seiner Bilder vornehme, sei die Werte von vergleichbaren Mitbewerbern im Wege der Schätzung heranzuziehen. 

Zu berücksichtigen sei hier auch die geringe Zeitdauer von nur 2 Tagen. Ebenso zu beachten sei, so das Gericht, dass es sich um eine qualitativ sehr schlechte Ablichtung handle, auf der nur sehr rudimentär etwas zu erkennen sei. 

Insofern bewertete das Gericht die Höhe des Schadensersatzes bei 100,- EUR.

Den ebenfalls geltend gemachten Verletzterzuschlag wegen fehlender Urheberbenennung lehnte das Gericht hingegen grundsätzlich ab.

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