Wie die italienische Datenschutzbehörde mitteilt, hat sie gegen den Betreiber der audio-basierten Social-Media-App Clubhouse ein DSGVO-Bußgeld iHv. 2 Mio. EUR verhängt.
Die Aufsichtsbehörde sieht gleiche mehrere Datenschutzverletzungen:
- keine ausreichende Transparenz bei der Datenverwendung
- Audio-Aufnahme ohne Zustimmung der anderen betroffenen Personen zu speichern und zu teilen
- Profilerstellung und Datenweitergabe ohne ausreichende Rechtsgrundlage
- unklare Speicherzeiten
Es existiert auch eine entsprechende Untersagungsanordnung gegen den Betreiber hinsichtlich der weiteren Datenverarbeitung. Das Dokument ist hier einsehbar.
Es ist bislang unklar, ob der Bescheid rechtskräftig ist oder ob sich Clubhouse gegen die behördliche Maßnahme wehren wird.
In Deutschland laufen, soweit bekannt, die Untersuchungen der Datenschutzbehörden noch.