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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: 900.000,- EUR DSGVO-Bußgeld gegen Vattenfall wegen fehlender Info-Pflichten

Wie der Hamburgischer Datenschutzbeauftragte  in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat er gegen Vattenfall  auf Basis der DSGVO ein Bußgeld iHv. rund 900.000,- EUR verhängt.

Hintergrund der Entscheidung war die Tatsache, dass Vattenfall  in den Jahren 2018 und 2019 bei neuen Verträgen, die mit besonderen Bonuszahlungen verbunden waren, überprüfte, ob die Kunden ein "wechselauffälliges Verhalten" zeigten. Damit sollte ein Bonus-Hopping vermieden werden. Betroffen waren etwa 500.000 Personen.

Vattenfall  nutzte dazu die Daten aus früheren Verträgen, die noch aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften zehn Jahre lang aufbewahrt wurden.

Der Hamburgischer Datenschutzbeauftragte  verhängte nun wegen dieses Verhaltens gegen das Energieunternehmen ein entsprechendes Bußgeld iHv. ca. 900.000,- EUR.

Kritikpunkt war dabei nicht die inhaltliche Frage, ob die Vorgehensweise erlaubt war, sondern lediglich der Umstand, dass Vattenfall  seine Kunden nicht über die neue Verwendung der Altdaten informierte hat. Das Vorgehen sei ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten des Art. 12, 13 DSGVO, so die Behörde.

Vattenfall  hat das Bußgeld akzeptiert, sodass der Bescheid rechtskräftig ist.

Inzwischen haben die Datenschutzbehörde und Vattenfall  für die Zukunft ein Verfahren abgestimmt, dass dem Unternehmen den Abgleich weiterhin ermöglicht. Danach wird der Kunde vorab über den Datenabgleich informiert. Er kann dann entscheiden, ob er einen rabattierten Bonusvertrag will und der Überprüfung zustimmt. Oder ob er sich für einen nicht reduzierten Kontrakt ohne Abgleich entscheidet.

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