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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Abbruch einer eBay-Auktion auch bei fehlendem Mindestpreis

Ein eBay-Verkäufer kann seine Auktion auch dann abbrechen, wenn aus technischen Gründen kein Mindestpreis angezeigt wird <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2013 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 04.11.2013 - Az.: 2 U 94/13).

Der Beklagte bot bei eBay einen PKW zum Verkauf an. Als er das Angebot online stellte, gab er zwar einen Mindestpreis an, dies wurde jedoch von eBay nicht weiter berücksichtigt. Daraufhin brach er die Auktion ab und stellte das Angebot erneut ein. Diesmal wurde der Mindestpreis angezeigt.

Die Klägerin hatte zum Zeitpunkt des Abbruchs ein Gebot iHv. 7,10 EUR abgegeben und verlangte nun Schadensersatz.

Das OLG Hamm hat die Klage abgewiesen.

Der BGH habe entschieden, dass nach <link http: pages.ebay.de help policies user-agreement.html _blank external-link-new-window>§ 10 der eBay-AGB nicht nur ein Widerruf wegen Untergangs der Ware n Betracht komme, sondern es seien auch andere Fälle denkbar.  

Die Hammer Richter sind der Ansicht, dass hierunter auch die Sachverhalte fallen, bei denen es zu Fehlern bei der Eingabe des Mindestpreises gekommen sei. Insofern habe aufgrund des Widerrufs durch den Beklagten kein wirksamer Vertrag mit der Klägerin bestanden. Daher stehe der Klägerin auch kein Schadensersatz zu.

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