Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Abmahnungsmissbrauch bei geringfügigem Verstoß gegen das Impressum

Eine nur geringfügige Verletzung der Impressumsregelungen begründet noch keinen keinen erheblichen, abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, so das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-beeintraechtigung-der-mitbewerber-durch-minimalen-impressumsverstoss-6-w-141-09-oberlandesgericht-brandenburg-20090917.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.09.2009 - Az.: 6 W 141/09. Denn durch den nur minimalen Fehler werden die Marktchancen der Mitbewerber nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Beklagte, eine GmbH & Co. KG, hatte in ihrem Impressum vergessen die vollständigen Daten der Komplementär-GmbH und ihres Geschäftsführers anzugeben. Die Klägerin mahnte dies ab.

Und verlor vor dem OLG Brandenburg. Es handle sich lediglich um einen minimalen Wettbewerbsverstoß, der keine spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen habe. Insbesondere würden dadurch keine etwaige Kunden n ihrer Kaufentscheidung beeinflusst.

Näherliegend sei vielmehr, dass die Klägerin die Ansprüche nur aus finanziellen Gründen verfolge, um Einnahmen zu erzielen. Ein solches Handeln sei aber rechtsmissbräuchlich.

Rechts-News durch­suchen

03. Februar 2026
Starlink verstieß mit der Ausgestaltung seiner Webseite mehrfach gegen Verbraucherrechte, etwa durch unklare Bestellbuttons und fehlende…
ganzen Text lesen
03. Februar 2026
Microsoft erschwert die Online-Kündigung von Microsoft 365 unzulässig und verstößt damit gegen gesetzliche Vorgaben zur Kündigungs-Schaltfläche.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen