Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Neumarkt id. Oberpfalz: AGB-Zustimmung für vorzeitigen Widerrufs-Verzicht ausreichend

Ein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist die Dienstleistung erbringt. Dabei ist es ausreichend, wenn die Einwilligung des Verbrauchers durch AGB-Formulierungen eingeholt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile verbraucher-zustimmung-zur-erbringung-der-dienstleistung-vor-ablauf-der-widerrufsfrist-durch-agb-amtsgericht-neumarkt_idopf-20150409 _blank external-link-new-window>(AG Neumarkt id. Oberpfalz, Urt. v. 09.04.2015 - Az.: 1 C 28/15).

Der Kläger verlangte das gezahlte Entgelt aus einem Partnervermittlungsvertrag zurück. Er berief sich dabei auf sein ihm zustehendes gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht stand ihm zu, da der Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des verklagten Unternehmens erfolgte.

Dabei verwendete die Beklagte u.a  die gesetzliche und eine davon getrennte textlich vorgegebene Auswahlmöglichkeit:

"[ ] Ich möchte die Partnerempfehlungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen erhalten.

[ ] Ich möchte die Partnerempfehlung sofort erhalten. Bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Fa. (...) vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verliere ich mein Widerrufsrecht. [...]“


Der Kläger kreuzte die zweite Box an und unterschrieb das Dokument.

Dies hielt das Gericht für ausreichend, um ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __356.html _blank external-link-new-window>§ 356 Abs.4 BGB anzunehmen.

Dem stehe nicht entgegen, dass es sich bei den Formulierungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen handle. Dies sei nicht verboten. Erforderlich sei vielmehr nur, dass eine ausdrückliche Zustimmung erfolge. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, da der Kläger durch sein Ankreuzen eine entsprechend eindeutige Willenserklärung abgegeben habe.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen