Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Neustadt: Anfechtung eines Schreibens zur Zensus-Haushaltsbefragung nicht möglich

Erhält ein Bürger das Schreiben zur Haushaltsbefragung, kann er dagegen nicht gerichtlich vorgehen und dieses erfolgreich anfechten. Das Schreiben stellt lediglich eine Information dar und keinen anfechtbaren förmlichen Verwaltungsakt <link http: www.datenschutz.eu urteile keine-gerichtliche-abwehr-gegen-schreiben-zur-haushaltsbefragung-4-l-612-11-verwaltungsgericht-neustadt-20110815.html _blank external-link-new-window>(VG Neustadt, Beschl. v. 15.08.2011 - Az.: 4 L 612/11).

Die Kläger erhielten ein behördliches Schreiben zur Zensus-Haushaltsbefragung. Sie sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und gingen gerichtlich gegen das Dokument vor.

Die Klage wurde abgewiesen.

Bei dem Dokument handle es sich lediglich um ein bloßes Informationsschreiben, dem keine eigenständige Regelung zukomme. Ein behördlicher Bescheid könne jedoch grundsätzlich nur dann angegangen werden, wenn er einen Regelungsgehalt habe.

Dies sei hier nicht der Fall, denn die Behörde stelle in dem Schriftsatz keine autonome Verpflichtung der Kläger auf.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen
26. März 2026
Der Betroffene erhält von seiner Krankenkasse keine Auskunft über einen Hinweisgeber, da Sozialdatenschutz und Anonymität überwiegen.
ganzen Text lesen
20. März 2026
Ein Auskunftsantrag nach der DSGVO gilt als missbräuchlich, wenn er nur gestellt wird, um später Schadensersatz zu fordern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen