Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Neustadt: Anfechtung eines Schreibens zur Zensus-Haushaltsbefragung nicht möglich

Erhält ein Bürger das Schreiben zur Haushaltsbefragung, kann er dagegen nicht gerichtlich vorgehen und dieses erfolgreich anfechten. Das Schreiben stellt lediglich eine Information dar und keinen anfechtbaren förmlichen Verwaltungsakt <link http: www.datenschutz.eu urteile keine-gerichtliche-abwehr-gegen-schreiben-zur-haushaltsbefragung-4-l-612-11-verwaltungsgericht-neustadt-20110815.html _blank external-link-new-window>(VG Neustadt, Beschl. v. 15.08.2011 - Az.: 4 L 612/11).

Die Kläger erhielten ein behördliches Schreiben zur Zensus-Haushaltsbefragung. Sie sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und gingen gerichtlich gegen das Dokument vor.

Die Klage wurde abgewiesen.

Bei dem Dokument handle es sich lediglich um ein bloßes Informationsschreiben, dem keine eigenständige Regelung zukomme. Ein behördlicher Bescheid könne jedoch grundsätzlich nur dann angegangen werden, wenn er einen Regelungsgehalt habe.

Dies sei hier nicht der Fall, denn die Behörde stelle in dem Schriftsatz keine autonome Verpflichtung der Kläger auf.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen