Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen

Wer eine eBay-Auktion wegen Irrtums anfechten will, muss seine Anfechtungserklärung hinreichend deutlich erklären <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 21.05.2012 - Az.: 52 S 140/11).

Der Beklagte veräußerte über eBay an den Kläger mehrere Telefone, stellte dann aber nach Kaufvertragsschluss fest, dass er einen fehlerhaften Preis bei seinem Angebot hatte. Daraufhin schrieb er an den Kläger:

"Hallo ... sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? (...)."

Das Berliner Gericht sah darin keine ausreichende Anfechtungserklärung, so dass der Kaufvertrag weiter wirksam Bestand hatte.

Der Hinweis, die Telefone "trotzdem" verkaufen zu wollen ("... -hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen?") und der Anfrage, "wie wollen wir jetzt verfahren?" zeige die Bereitschaft, an dem Verkauf der Telefone festzuhalten, wenn der Kläger auch Interesse habe.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen