Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen

Wer eine eBay-Auktion wegen Irrtums anfechten will, muss seine Anfechtungserklärung hinreichend deutlich erklären <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 21.05.2012 - Az.: 52 S 140/11).

Der Beklagte veräußerte über eBay an den Kläger mehrere Telefone, stellte dann aber nach Kaufvertragsschluss fest, dass er einen fehlerhaften Preis bei seinem Angebot hatte. Daraufhin schrieb er an den Kläger:

"Hallo ... sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? (...)."

Das Berliner Gericht sah darin keine ausreichende Anfechtungserklärung, so dass der Kaufvertrag weiter wirksam Bestand hatte.

Der Hinweis, die Telefone "trotzdem" verkaufen zu wollen ("... -hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen?") und der Anfrage, "wie wollen wir jetzt verfahren?" zeige die Bereitschaft, an dem Verkauf der Telefone festzuhalten, wenn der Kläger auch Interesse habe.

Rechts-News durch­suchen

05. Februar 2026
Wer bei Facebook Bilder veröffentlicht, die ihn in täuschend echter kirchlicher Kleidung abbilden, und sich fälschlich als "geweihter Priester"…
ganzen Text lesen
05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen
04. Februar 2026
Ein Bewohner scheitert mit dem Versuch, einen kurzen Drohnenflug zur Dachvermessung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zu verbieten.
ganzen Text lesen
03. Februar 2026
Starlink verstieß mit der Ausgestaltung seiner Webseite mehrfach gegen Verbraucherrechte, etwa durch unklare Bestellbuttons und fehlende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen