Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Limburg: Angabe von Mietpreisen im Internet

Wer Mietpreise von Wohnmobilien im Internet angibt, muss den tatsächlichen Endpreis inklusive aller Nebenkosten angeben. Es reicht nicht aus, auf eine obligatorische Service-Pauschale mittels eines Sternchenhinweises aufmerksam zu machen (LG Limburg, Urt. v. 10.05.2012 - Az.: 5 O 2/12).

Die Beklagte bot online die Vermietung von Wohnmobilien zu bestimmten Preisen an. Nach dem Preis befand sich jeweils ein Sternchenhinweis. Am Ende der Webseite wurde dieser erklärt: "* zuzüglich einmaliger Servicepauschale"

Die Limburger Richter stuften dies als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ein.

Ein Unternehmer sei verpflichtet, den tatsächlichen Endpreis anzugeben und nicht im Kleingedruckten auf zusätzliche Kosten hinzuweisen. Das verklagte Unternehmen verschleiere hier bewusst den tatsächlichen Endpreis.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen