Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wiesbaden: "Anmeldegebühr" für Fahrschule-Entgelte wettbewerbswidrig

Die Bezeichnung "Anmeldegebühr" für die Dienstleistungen einer Fahrschule ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-anmeldegebuehr-fuer-fahrschule-leistungen-irrefuehrend-landgericht-wiesbaden-20141219 _blank external-link-new-window>(LG Wiesbaden, Urt. v. 19.12.2014 - Az.: 13 O 38/14).

Die Beklagte, eine Fahrschule, warb auf ihrer Internetseite für ihre Dienstleistungen. U.a. hieß es auf der Preisliste, dass eine "Anmeldegebühr" von 79,- EUR fällig werden würde.

Das LG Wiesbaden stufte dies als irreführend ein.

Die Bezeichnung als "Gebühr" suggeriere dem Kunden, dass es sich nicht um ein frei verhandelbares Entgelt handele, sondern um die Vergütung einer öffentlichen Behörde. Damit verschleiere die Beklagte, dass es sich um die eigene Vergütung handle.

Dadurch werde der Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen