Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wiesbaden: "Anmeldegebühr" für Fahrschule-Entgelte wettbewerbswidrig

Die Bezeichnung "Anmeldegebühr" für die Dienstleistungen einer Fahrschule ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-anmeldegebuehr-fuer-fahrschule-leistungen-irrefuehrend-landgericht-wiesbaden-20141219 _blank external-link-new-window>(LG Wiesbaden, Urt. v. 19.12.2014 - Az.: 13 O 38/14).

Die Beklagte, eine Fahrschule, warb auf ihrer Internetseite für ihre Dienstleistungen. U.a. hieß es auf der Preisliste, dass eine "Anmeldegebühr" von 79,- EUR fällig werden würde.

Das LG Wiesbaden stufte dies als irreführend ein.

Die Bezeichnung als "Gebühr" suggeriere dem Kunden, dass es sich nicht um ein frei verhandelbares Entgelt handele, sondern um die Vergütung einer öffentlichen Behörde. Damit verschleiere die Beklagte, dass es sich um die eigene Vergütung handle.

Dadurch werde der Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
12. Oktober 2026
Wer Mitglieder eines Fitnessstudios durch das Durchschreiten eines Drehkreuzes zur Zustimmung zu Beitragserhöhungen drängt, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen