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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Anspruch des Online-Käufers auf Transportkosten-Vorschuss bei weit entferntem Nacherfüllungsort

Der BGH hat entschieden, unter welchen Umständen ein Verbraucher einen Anspruch auf einen Transportkosten-Vorschuss hat, wenn der Nacherfüllungsort weit entfernt ist (BGH, Urt. v. 30.03.2022 - Az.: VIII ZR 109/20):

1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt die Zurverfügungstellung der Kaufsache am Erfüllungsort der Nacherfüllung voraus (im Anschluss an Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 13 ff.; vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16, NJW 2017, 2758 Rn. 21, 27 und vom 30. Oktober 2019 - VIII ZR 69/18, NJW 2020, 389 Rn. 37).

2. Erfordert die Nacherfüllung hiernach eine Verbringung der Kaufsache an einen entfernt liegenden Nacherfüllungsort und fallen beim Käufer hierfür Transportkosten an, kann er im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs grundsätzlich schon vorab einen (abrechenbaren) Vorschuss zur Abdeckung dieser Kosten verlangen (jetzt: § 475 Abs. 4 BGB; im Anschluss an Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 37 und vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16, NJW 2017, 2758 Rn. 29).

3. Ein solcher Anspruch auf Zahlung eines (abrechenbaren) Transportkostenvorschusses steht dem Verbraucher grundsätzlich nicht zu, wenn der Verkäufer zu einer für den Verbraucher unentgeltlichen Abholung der Kaufsache und deren Verbringung zum Erfüllungsort bereit ist.

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