Ansprüche aus P2P-Urheberrechtsverletzungen verjähren erst nach 10 Jahren <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Itzehoe, Urt. v. 22.10.2014 - Az.: 92 C 64/14).
Die Frage, wann derartige Ansprüche verjährt sind, wird in der Rechtsprechung recht unterschiedlich beantwortet.
Das AG Kassel <link http: www.dr-bahr.com news verjaehrung-bei-anspruechen-aus-p2p-urheberrechtsverletzungen.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.07.2014 - Az.: 410 C 625/14) ist zum Beispiel der Ansicht, dass eine Verjährung bereits nach 3 Jahren eintritt.
Das AG Itzehoe ist dieser Meinung nicht gefolgt, sondern nimmt eine Verjährung erst nach Ablauf von zehn Jahren an. Rechtsgrundlage sei hier <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __102.html _blank external-link-new-window>§ 102 S.2 UrhG iVm. <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __852.html _blank external-link-new-window>§ 852 S.2 BGB. Es greife daher nicht regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.