Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Berlin: Apotheker verliert Betriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente

Wer als Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgibt, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin seine Apothekenbetriebserlaubnis verlieren.

Der Kläger, ein 64-jähriger Apotheker und bisher Inhaber einer Apotheke in Berlin-Wilmersdorf, war im Januar 2009 vom Landgericht Berlin u.a. wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Drogenabhängigen und von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Daraufhin hatte das Landesamt für Gesundheit und Soziales seine Apothekenbetriebserlaubnis widerrufen.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen und die behördliche Entscheidung bestätigt. Die Erlaubnis könne bei Unzuverlässigkeit des Apothekers widerrufen werden. Dies sei insbesondere bei strafrechtlichen Verfehlungen und bei gröblicher oder beharrlicher Zuwiderhandlung gegen das Apothekengesetz der Fall, was hier zu bejahen gewesen sei. Die strafrechtlich festgestellte aktive Teilnahme am Anabolikahandel offenbare ein den Kernbereich apothekenrechtlicher Verpflichtungen betreffendes Maß an Verantwortungslosigkeit. Hierdurch sei das Vertrauen in seine apothekenrechtliche Zuverlässigkeit grundlegend und nachhaltig erschüttert worden.

Der Kläger habe sich bei der Überlassung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht einmal ansatzweise die Frage gestellt, in welcher gesundheitlichen Verfassung sich die mutmaßlichen Endabnehmer befunden und welchen konkreten Risiken sie sich jeweils ausgesetzt hätten. Das Verhalten des Klägers rechtfertige den Rückschluss auf seine offenbare Ignoranz gegenüber den Verschreibungspflichtregeln und gegenüber den gesundheitlichen Gefahren, denen mit der Anbindung an eine ärztliche Verschreibung Rechnung getragen werden solle.

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin v. 10.06.2010

Rechts-News durch­suchen

06. Juli 2026
Wer auf Amazon nach einem Produktwechsel weiterhin alte Kundenbewertungen für das neue Angebot nutzt, betreibt irreführende Werbung und muss dies…
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen