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Kategorie: Onlinerecht

LAG Köln: Arbeitnehmer-Foto auf Homepage auch nach Kündigung zulässig

Ein Foto, das am Arbeitsplatz aufgenommen wurde und eine Mitarbeiterin am Telefon zeigt, darf jedenfalls dann, wenn es keinen individualisierenden Bezug zu der Mitarbeiterin aufweist, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter zu Illustrationszwecken auf der Homepage des Arbeitgebers verbleiben, so das LAG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile illustrierendes-foto-darf-auch-nach-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-veroeffentlicht-werden-7-ta-126-09-landesarbeitsgericht-koeln-20090710.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.07.2009 - Az.: 7 Ta 126/09).

Die Klägerin wurde an ihrem Arbeitsplatz fotografiert. Das Foto zeiget sie bei einem Telefongespräch und wurde von der Beklagten, der Arbeitgeberin, zur Dekoration auf ihrer Homepage verwendet.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Klägerin die Löschung des Fotos.

Zu Unrecht wie die Münchener Richter nun entschieden.

Die Ablichtung und Nutzung auf der Homepage sei ursprünglich mit Einwilligung der Klägerin geschehen. Diese Einwilligung könne grundsätzlich auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus angenommen werden, wenn das Foto nicht in einen individualisierbaren Kontext gestellt, sondern schlicht zur Illustration des Internetauftritts der Arbeitgeberin verwendet werde. D.h. wenn das Fotos abstrakt als Bildnis genutzt wird, jedoch ohne konkreten Bezug auf die abgelichtete Person.

Eine Entfernung des Fotos und damit die Umgestaltung der Homepage habe die Beklagte erst bei ausdrücklichem Verlangen der Klägerin vornehmen müssen und dies auch umgehend getan.

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