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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Auch bei Bekannten-Empfehlung Telefon-Werbung rechtswidrig

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile empfehlung-von-bekannten-reicht-fuer-einwilligung-nicht-aus-4-u-219-08-oberlandesgericht-hamm-20090326.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.03.2009 - Az.: 4 U 219/08) hat entschieden, dass auch die Empfehlung von Bekannten für die Einwilligung in Telefon-Werbung nicht ausreichend ist.

Der Kläger, ein Arzt, ging gegen die Beklagte wegen unerlaubter Telefon-Werbung vor. Die Beklagte berief sich darauf, eine Kollegin des Klägers hätte ihr mitgeteilt, dass der Kläger eventuell Interesse an dem Thema bzw. den Leistungen der Beklagten habe. Nach ihrer Ansicht läge darin eine mutmaßliche Einwilligung.

Die Hammer Richter erteilten dieser Ansicht eine klare Absage.

Die bloße pauschale Behauptung, ein Dritter hätte eine Empfehlung ausgesprochen, reiche für die Annahme einer vermuteten Einwilligung nicht aus. Ob von einer Einwilligung auszugehen sei, sei stets aus der Sicht des Betroffenen zu beurteilen, nicht aus der Perspektive eines Dritten.

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