Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Auch bei Urheberrechtsverletzungen ist einstweilige Verfügung möglich

Eine einstweilige Verfügung ist bei Urheberrechtsverletzungen auch dann möglich, wenn der Verletzer den Rechtsverstoß beseitigt hat (LG Berlin, Beschl. v. 06.12.2012 - Az.:15 O 458/12). Der Rechteinhaber ist nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.

Die Antragstellerin mahnte außergerichtlich die Nutzung von 24 Fotos von Kosmetikartikeln ab. Der Antragsgegner löschte die Bilder von seiner Webseite, reagierte jedoch nicht weiter auf die Abmahnung und gab insbesondere auch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Daraufhin begehrte die Antragstellerin vor Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Das LG Berlin hat noch einmal klargestellt, dass auch in solchen Fällen das einstweilige Verfügungsverfahren eingeleitet werden kann.

Der Rechteinhaber müsse sich nicht auf das Hauptsacheverfahren verweisen lassen. Denn eine erneute Rechtsverletzung sei jederzeit wieder möglich.

Die Zeit, die bis zu einem Urteil in einem Hauptsacheverfahren vergehen würde, könne zu irreparablen Schäden beim Urheber führen, so dass es gerechtfertigt sei, auch in diesen Fällen eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen