Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Ausreichende Unterscheidungskraft als Marke für "it.wood" für PC-Software

Die Bezeichnung "it.wood" ist als Marke für die Bereiche Computer und Software ausreichend unterscheidungskräftig und somit eintragungsfähig, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile it-wood-als-marke-fuer-pc-software-eintragbar-27-w-pat-105-09-bundespatentgericht--20100119.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 105/09).

"It.wood" sei eine neuartige Sprachschöpfung, die es so in der deutschen Sprache bislang nicht gebe.

Eine direkte Übersetzung führe zu "Datenverarbeitungsholz" bzw. "Informationstechnologie Holz". In beiden Fällen handle es sich um Ausdrücke, die der Allgemeinheit nicht geläufig seien und somit ausreichende Unterscheidungskraft aufwiesen.

Insofern könne der Begriff als Marke eingetragen werden.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen