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Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Ausschluss von Korrektur-Wünschen bei Online-Bestellungen rechtswidrig

Eine Klausel, wonach bei Online-Bestellungen Änderungswünsche nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile agb-klausel-von-travel24-rechtswidrig-landgericht-leipzig-20150918 _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Urt. v. 18.09.2015 - Az.: 08 O 1954/14).

Es ging um die nachfolgende AGB-Klausel des Online-Reiseportals www.flug24.de:

"[Der von Travel24 vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande. Die von Travel24 an den Nutzer übermittelte Nachricht im Anschluss an die Buchungsanfrage (Bestätigung der Buchungsanfrage) stellt lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage dar. Bitte überprüfen Sie auch die in der Bestätigung der Buchungsanfrage aufgeführten Daten sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit und weisen Sie Travel24 bei Abweichungen zum Buchungswunsch innerhalb der jeweiligen Frist hierauf hin.]

Soweit der Travel24 innerhalb der jeweiligen Fristen keine Änderungswünsche zugehen, können spätere Änderungswünsche grds. nicht mehr berücksichtigt werden."

Das Leipziger Gericht beanstandete die Regelung als rechtswidrig. Durch die Klausel würde die Beweislast auf den Verbraucher verlagert.

Denn die Bestimmung erfasse auch Fehler, die aus dem Machtbereich von Travel24 stammten und nicht nur solche, die der Kunde verursacht habe. Etwaige Beanstandungen für solche Fälle auszuschließen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist moniert werde, benachteilige den Verbraucher.  Daher sei diese AGB-Passage unwirksam.

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