Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hannover: Irreführender Eindruck eines Gesamtpreises durch farbliche Hervorherbung auf Webseite

Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen Gesamtpreis sehen..

Eine irreführende Preiswerbung kann darin liegen, wenn rot und fett hervorgehobene Preise den Eindruck eines verbindlichen Gesamtpreises erwecken und ein klarstellender Hinweis fehlt (LG Hannover, Urt. v. 21.05.2026 – Az.: 18 O 153/24).

Die Klägerin machte gegen eine Fahrschule eine Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung aus dem Jahr 2020 geltend. Die Fahrschule hatte auf ihrer Webseite Schnellkurse mit rot und fett hervorgehobenen Preisen beworben. 

Nach Ansicht der Klägerin erweckten diese Preisangaben den Eindruck eines festen Gesamtpreises für den kompletten Führerschein. 

Das LG Hannover folgte dieser Ansicht und verurteilte die Fahrschule zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 4.000,- EUR. Die auffällig platzierten, rot und fett gedruckten Preise wirkten auf Verbraucher wie endgültige Gesamtpreise. 

Die deutlich kleiner gestalteten Einzelpreise seien nicht geeignet, diesen Eindruck zu entkräften. 

Es ändere nichts, dass das Wort „Gesamtpreis" nicht verwendet werde oder die Seite generell bunt gestaltet sei. 

Ein klarstellender Hinweis, dass es sich lediglich um ein Preisbeispiel handle, fehle. Daher sei davon auszugehen, dass ein fester Endpreis versprochen werde:

"Gemessen daran liegt aus Sicht der Kammer unschwer erkennbar eine blickfangmäßige Werbung mit dem jeweiligen Gesamtpreis des Führerschein-Schnellkurses vor. Der jeweilige Preis ist
farblich durch die Fabre rot hervorgehoben und zusätzlich fett gedruckt und an prominenter Stelle oben rechts angebracht worden. 

Demgegenüber sind die Einzelpreise der enthaltenen Leistungen kaum erkennbar in viel kleinerer Schrift und ohne Hervorhebung abgebildet worden. 

Es wird außerdem – anders als etwa bei der von Seiten der Beklagten selbst eingereichten Werbung eines anderen Unternehmens (...) – auch nicht angegeben, dass es sich lediglich um ein Preisbeispiel handele und der endgültige Preis gar nicht feststehe. 

Der angesprochene Verkehrskreis muss die Werbung daher so verstehen, dass dies der final zu zahlende Gesamtpreis für den Erhalt des Führerscheins sei."

Rechts-News durch­suchen

02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen