Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Berlin-Brandenburg: Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen; eine private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets vorlagen, wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus.

Er kündigte anschließend das Arbeitsverhältnis wegen der festgestellten Privatnutzung von insgesamt ca. fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen aus wichtigem Grund.

Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung für rechtswirksam gehalten. Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertige nach Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Hinsichtlich des Browserverlaufs liege ein Beweisverwertungsverbot zu Lasten des Arbeitgebers nicht vor.

Zwar handele es sich um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Eine Verwertung der Daten sei jedoch statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derartige Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 

Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.02.2016

Rechts-News durch­suchen

22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen
16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen