Nach einer Pressemitteilung der <link http: www.vzhh.de recht axel-springer-ag-verurteilt.aspx _blank external-link-new-window>Verbraucherzentrale Hamburgist ist die Axel Springer AG vom Landgericht Berlin (Urt. v. 17.02.2012 - Az. 16 O 558/11) zur Unterlassung unlauterer Zeitschriften-Werbung verurteilt worden. Das Medienunternehmen hatte - so die Verbraucherschützer - gezielt versucht, Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt hatten, zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen.
Dabei hatte die Axel Springer AG den Kunden in einem auf die Kündigung folgenden Schreiben wörtlich mitgeteilt:
„Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen.“
Die Vertriebsmitarbeiter der Axel Springer AG versuchten dann telefonisch, die Kunden zur Rücknahme ihrer Kündigung zu bewegen.
Die Verbraucherzentrale sah hierin eine klare Wettbewerbsverletzung. Da sich das Medienunternehmen geweigert hatte, gegenüber der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abzugeben, musste schlussendlich das Landgericht Berlin entscheiden.
Bei dem Urteil handelt es sich um ein Anerkenntnisurteil.