Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile quickalbum-als-marke-mangels-unterscheidungskraft-nicht-eintragungsfaehig-29-w-pat-10-07-bundespatentgericht--20090401.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 01.04.2009 - Az.: 29 W (pat) 10/07) hat entschieden, dass der Begriff "Quickalbum" nicht als Marke für den Bereich IT, Fotos und digitalisierte Daten mangels Unterscheidungskraft eintragungsfähig ist.
Dem Wort fehle jede Kennzeichnungswirkung, so die Richter. Zwar stehe es so nicht im Lexikon, jedoch handle es sich um ein Wort, das aus zwei Allgemeinbegriffen zusammengesetzt sei und für den durchschnittlichen Verbraucher problemlos verständlich sei.
Die Vorsilbe "Quick" impliziere, dass das Album schnell erstellt würde, z.B. unter Zuhilfenahme eines Computers. "Quickalbum" habe daher eine rein beschreibende Bedeutung und könne nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden.