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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Begriff "TheAuditor" mangels Unterscheidungskraft als Marke nicht eintragbar

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile the-auditor-als-marke-fuer-die-bereiche-datenverarbeitung-und-software-nicht-eintragungsfaehig-30-w-pat-56-06-bundespatentgericht--20090205.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.02.2009 - Az.: 30 W (pat) 56/06) hat entschieden, dass der Begriff "TheAuditor" nicht als Marke für den Bereich der Datenverarbeitung und Software eintragungsfähig ist, weil ihm die Unterscheidungskraft fehlt.

Das Wort "Auditor" bezeichne nach heutigem Sprachgebrauch eine Person, die ein "Audit" durchführe. Das komme insbesondere im Rahmen des allgemeinen Qualitätsmanagements für die Sicherheitsüberprüfung innerhalb von IT-Systemen vor.

Der angesprochene Verkehrskreis werde die Bedeutung im Vordergrund sehen, dass die angemeldete Marke für die Tätigkeit eines Auditors geeignet oder bestimmt sei. Die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen könnten daher auch aus dem Bereich der Auditierungs-Software stammen.

Insofern liege eine unmittelbar beschreibende und damit freihaltebedürftige Sachangabe vor, die eine Eintragung als Marke unmöglich mache.

 

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