Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Behörde hat keinen Anspruch auf ungesicherte E-Mail-Übertragung

Eine Kartellbehörde hat keinen Anspruch gegen ein Unternehmen, bestimmte Dateien per ungesicherter E-Mail-Verbindung zu übermitteln <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 26.02.2013 - Az.: KVZ 57/12).

Die Landeskartellbehörde forderte ein Unternehmen zur Übermittlung bestimmter Daten (hier: eine Excel-Datei) mittels ungesicherter E-Mail-Übertragung auf. Das Unternehmen weigerte sich unter Hinweis auf die Sensibilität der Daten.

Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen die Übertragung zu Recht hatte ablehnen dürfen.

Denn aus Sicherheitsgründen könne dem Unternehmen nicht zugemutet werden, Informationen per E-Mail ungesichert zu übermitteln. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um besonders schützenswerte Informationen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle oder um andere Daten.

Denn die Behörde könne sich die gewünschte Excel-Datei auf anderem, sicherem Wege, z.B. auf einem physikalischen Datenträger oder über eine gesicherte elektronische Verbindung, übermitteln lassen.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen
27. August 2026
Selbst wenn eine Behörde einen DSGVO-Auskunftsantrag für exzessiv hält, muss sie dem Antragsteller innerhalb der gesetzlichen Frist antworten und darf…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen