Bei Cyber-Mobbing unter Kindern 1.500,- EUR ist ein Schmerzensgeld von 1.500,- EUR angemessen <link http: www.online-und-recht.de urteile auf-facebook-cyber-mobbing-unter-kindern-landgericht-memmingen-20150203 _blank external-link-new-window>(LG Memmningen, Urt. v. 03.02.2015 - Az.: 21 O 1761/13).
Der Beklagte, ein Minderjähriger, schickte seinem Mitschüler per E-Mail nachfolgende Mails:
"Fick dich du Wixxer du fetter Zwidder kill dich selber und am besten heute noch!" "Und du bis häßlich dass ich kptzen muss!!"
"DU FETTSACK OHNE EIN GESCHLECHTSTEIL Fick dich!!!!!"
Außerdem richtete der Beklagte eine Seite bei Facebook ein und gab sich als Kläger aus, um dort zahlreiche ehrverletzende Inhalte zu posten.
Aufgrund dieser Handlungen musste der Kläger in psychotherapeutsche Behandlung.
Daraufhin verlangte der Kläger neben der Unterlassung auch Schmerzensgeld.
Das LG Memmingen bewertete eine Höhe von 1.500,- EUR für angemessen.
Ein Schmerzensgeldgeld-Anspruch sei gegeben, da es sich aufgrund des erheblichen Eingriffs um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung handelte. Auch sei zu berücksichtigen gewesen, dass es sich vorsätzliche Handlungen des Beklagten gehandelt habe. Daher hielt das Gericht diesen Betrag für angemessen.