Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Bei Datenschutzverletzung durch eigene Haftpflichtversicherung ausnahmsweise kein Unterlassungsanspruch

Begeht die Haftpflichtversicherung eine Datenschutzverletzung und gibt personenbezogene Daten zur Abwicklung eines Unfalls an Dritte weiter, so begründet dies ausnahmsweise keinen Unterlassungsanspruch, da es an der Wiederholungsgefahr fehlt <link http: www.datenschutz.eu urteile ausnahmeweise-keine-wiederholungsgefahr-bei-datenschutzverletzung-durch-haftpflichtversicherung-oberlandesgericht-oldenburg-20141223 _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Urt. v. 23.12.2014 - Az.: 13 U 66/14).

Die verklagte Haftpflichtversicherung gab personenbezogene Daten des Klägers an einen Dritten weiter. Es ging dabei im Rahmen einer Schadensregulierung um die Überprüfung des eingereichten Kostenvoranschlags des Klägers.

Zwar sei mit der ungefragten Weitergabe an den Dritten gegen Datenschutzrecht verstoßen worden, so dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen sei. Jedoch fehle es für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch an der erforderlichen Wiederholungsgefahr.

Denn die Haftpflichtversicherung habe einmalig - zur Schadensregulierung - die Daten weitergegeben. Es sei nicht davon auszugehen, dass dies noch einmal passiere, wenn die Angelegenheit abgeschlossen sei.

Zwar sei es denkbar, dass der Kläger erneut in einen Verkehrsunfall verwickelt werde, bei dem die Haftpflichtversicherung auf der Gegenseite stehe. Jedoch sei dies von so allgemeiner Natur, dass eine Wiederholungsgefahr nicht begründet werde.

Rechts-News durch­suchen

28. Juli 2026
Wenn App-Anbieter Rabatte gegen die Weitergabe von Daten anbieten, müssen sie dafür keinen Gesamtpreis ausweisen.
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
VG Berlin: Wer Kundendaten ohne hinreichend bestimmte Einwilligung an Dritte weitergibt, muss mit einer Verwarnung der Datenschutzbehörde rechnen.
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen