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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Heidelberg: Belanglose Abweichungen von Muster-Widerrufsbelehrungen führen nicht zur Unwirksamkeit

Belanglose Abweichungen an einer von Muster-Widerrufsbelehrungen führen nicht zur ihrer Unwirksamkeit <link http: www.online-und-recht.de urteile wirksame-widerrufsbelehrung-trotz-modifikationen-an-gesetzlicher-mustererklaerung-landgericht-heidelberg-20150113 _blank external-link-new-window>(LG Heidelberg, Urt. v. 13.01.2015 - Az.: 2 O 230/14).

Die Beklagte, eine Beklagte, hatte an der gesetzlichen Widerrufsbelehrung bestimmte Veränderungen vorgenommen. U.a. befand sich auf dem Dokument eine hochgestellte Eins. Die dazugehörige Fussnote am Ende des Blattes lautete: "Nicht für Fernabsatzgeschäfte". Die Widerrufsbelehrung enthielt noch weitere, inhaltlich aber unerhebliche Abweichungen.

Das LG Heidelberg entschied, dass die Belehrung gleichwohl wirksam sei. Es handle sich insgesamt um inhaltlich belanglose Abweichungen vom gesetzlichen Muster, die die Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft mache.

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