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Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Bereits Werbung in Online-Shop kann das urheberrechtlich geschützte Verbreitungsrecht verletzen

Bereits die bloße Präsentation eines Produktes in einem Online-Shop kann das urheberrechtlich geschützte Verbreitungsrecht des jeweiligen Rechteinhabers verletzen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 13.05.2015 - Az.: C-516/13).

Die Europa-Richter hatten die Frage zu beantworten: Kann das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch dann verletzt sein, wenn für eine urheberrechtswidrige Ware in der Öffentlichkeit geworben wird, es aber unklar ist, ob ein späterer Kauf stattgefunden hat?

Die klägerische Knoll-Gruppe klagte gegen italienischen Möbelhändler Dimensione, der online seine Produkte europaweit anbietet. Die Klägerin erkannte in einem Teil der angebotenen Waren Nachahmungen und sah dadurch ihre Urheberrechte verletzt. U.a. berief sie sich dabei auf ihr urheberrechtliches Verbreitungsrecht nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __17.html _blank external-link-new-window>§ 17 Abs.1 UrhG. 

Dabei stellte sich die Frage, ob dieses Recht auch dann betroffen ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es auch zum Abverkauf dieser Produkte kommt.

Der EuGH hat diese Frage bejaht. Es reiche für eine Verletzung des Verbreitungsrechts aus, wenn das betreffende Produkt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums öffentlich beworben werde und Verbraucher zum Kauf animiert würden. Nicht erforderlich sei hingegen, dass tatsächlich ein Kauf und eine Auslieferung stattgefunden habe.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die EuGH-Entscheidung erweitert den Schutzbereich des Urheberrechts ganz erheblich.

Nunmehr ist höchstrichterlich festgestellt, dass der Rechteinhaber nicht mehr warten muss, dass es auch tatsächlich zum Abverkauf von urheberrechtswidriger Ware kommt. Vielmehr kann er bereits im Vorfeld, d.h. sobald für das Produkt geworben wird, seine Rechte geltend machen.

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