Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik" für einfache Gemeinschaftspraxis irreführend

Die Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik"  für eine interdisziplinäre, ärztliche Gemeinschaftspraxis führt den Verbraucher in die Irre und ist somit wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urt. v. 15.11.2019 - Az.: 315 O 472/18).

Die Beklagten betrieben eine interdisziplinäre Gemeinschaftspraxis, bei der neben medizinischen Leistungen auch Dienstleistungen der Bereiche Logopädie, Gesangspädagogik sowie Osteopathie mit psychotherapeutischem Hintergrund angeboten wurden.

Sie bewarben dieses Angebot als "Deutsche Stimmklinik" .

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein.

Bei der Bezeichnung "Klinik" erwarte der Verbraucher, dass es sich bei der Einrichtung um ein Krankenhaus oder eine Abteilung eines Krankenhauses handle, das auch über Betten für eine stationäre Versorgung verfüge. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. 

Daran ändere auch nichts, wenn die Beklagten einen Kooperationsvertrag mit einer Klinik hätten, auf deren Gelände die Gemeinschaftspraxis liege. Denn dabei handle es sich um keine stationäre Versorgung der Beklagten, sondern vielmehr um das Angebot der Klinik selbst.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
12. Oktober 2026
Wer Mitglieder eines Fitnessstudios durch das Durchschreiten eines Drehkreuzes zur Zustimmung zu Beitragserhöhungen drängt, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen