Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik" für einfache Gemeinschaftspraxis irreführend

Die Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik"  für eine interdisziplinäre, ärztliche Gemeinschaftspraxis führt den Verbraucher in die Irre und ist somit wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urt. v. 15.11.2019 - Az.: 315 O 472/18).

Die Beklagten betrieben eine interdisziplinäre Gemeinschaftspraxis, bei der neben medizinischen Leistungen auch Dienstleistungen der Bereiche Logopädie, Gesangspädagogik sowie Osteopathie mit psychotherapeutischem Hintergrund angeboten wurden.

Sie bewarben dieses Angebot als "Deutsche Stimmklinik" .

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein.

Bei der Bezeichnung "Klinik" erwarte der Verbraucher, dass es sich bei der Einrichtung um ein Krankenhaus oder eine Abteilung eines Krankenhauses handle, das auch über Betten für eine stationäre Versorgung verfüge. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. 

Daran ändere auch nichts, wenn die Beklagten einen Kooperationsvertrag mit einer Klinik hätten, auf deren Gelände die Gemeinschaftspraxis liege. Denn dabei handle es sich um keine stationäre Versorgung der Beklagten, sondern vielmehr um das Angebot der Klinik selbst.

Rechts-News durch­suchen

14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen
13. April 2026
alkoholfreie Getränke dürfen nicht als Rum, Gin, Whiskey oder American Malt beworben werden, auch nicht in Form von "This is not..."
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen