Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik" für einfache Gemeinschaftspraxis irreführend

Die Bezeichnung "Deutsche Stimmklinik"  für eine interdisziplinäre, ärztliche Gemeinschaftspraxis führt den Verbraucher in die Irre und ist somit wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urt. v. 15.11.2019 - Az.: 315 O 472/18).

Die Beklagten betrieben eine interdisziplinäre Gemeinschaftspraxis, bei der neben medizinischen Leistungen auch Dienstleistungen der Bereiche Logopädie, Gesangspädagogik sowie Osteopathie mit psychotherapeutischem Hintergrund angeboten wurden.

Sie bewarben dieses Angebot als "Deutsche Stimmklinik" .

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein.

Bei der Bezeichnung "Klinik" erwarte der Verbraucher, dass es sich bei der Einrichtung um ein Krankenhaus oder eine Abteilung eines Krankenhauses handle, das auch über Betten für eine stationäre Versorgung verfüge. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. 

Daran ändere auch nichts, wenn die Beklagten einen Kooperationsvertrag mit einer Klinik hätten, auf deren Gelände die Gemeinschaftspraxis liege. Denn dabei handle es sich um keine stationäre Versorgung der Beklagten, sondern vielmehr um das Angebot der Klinik selbst.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen