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Kategorie: Onlinerecht

BNA verhängt erneut wegen unerlaubter Telefonwerbung Höchstbußgeld iHv. 300.000,- EUR

Wie die Bundesnetzagentur (BNA) in einer aktuellen Pressemitteilung informiert, hat sie erneut gegen ein weiteres Energieversorgungsunternehmen das höchstmögliche Bußgeld iHv. 300.000,- EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Erst vor wenigen Tagen hatte die BNA gegen eine andere Firma aus dem Energiebereich ebenfalls eine Strafe iHv. 300.000,- EUR ausgesprochen, vgl. die Kanzlei-News v. 11.12.2018.

Dieses Mal hätten sich über 1.400 Verbraucher bei der BNA wegen der Cold Calls beschwert. Im vorliegenden Fall sei das Höchstmaß des Bußgeldrahmens insbesondere aufgrund der manipulativen Gesprächsführung ausgeschöpft worden:

"Häufig stellten sich die Anrufer als angeblich „unabhängige Tarifoptimierer“ vor. In den Gesprächen gaben sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, z.B. einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf."

Vertragsschlüsse seien häufig unterstellt worden, obwohl objektiv gar kein Vertrag zustande gekommen sei. Oder die Kontrakte seien durch arglistige Täuschung zustande gekommen, so die BNA.

Erschwerend sei auch das tatsächliche Auftreten der Call-Agents zu berücksichtigen:

"Die Callcenter-Mitarbeiter traten zudem in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich auf. Zum Teil griffen sie die Verbraucher massiv verbal an und beleidigten sie. Zudem erfolgten die Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit. Dabei ignorierten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbote; im Nachgang erfolgten weitere unerlaubte Kontaktaufnahmen."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sondern kann noch vor dem AG Bonn angefochten werden.

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