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Kategorie: Onlinerecht

VG Düsseldorf: Bürgermeister geht erfolglos gegen Videoclip des Personalrats vor

Die 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat heute in öffentlicher Sitzung durch Beschluss entschieden, dass der Antrag des Bürgermeisters der Stadt Ratingen, festzustellen, dass das Zeigen eines Videoclips im Rahmen der Personalversammlung im Jahr 2017 gegen das personalvertretungsrechtliche Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt, unzulässig ist.

Der Personalrat der Stadt Ratingen führt seit 2012 - zuletzt im November 2018 - während der alljährlichen Personalversammlung Videoclips vor, die aktuelle Themen aus der Verwaltung der Stadt zum Gegenstand haben. Auch während der Personalversammlung am 23. November 2017 zeigte er solche Videoclips, die die Arbeit in der städtischen Verwaltung satirisch überzeichnen. Der Bürgermeister sieht in einem dieser Videoclips, der an einen Werbespot der Sparkasse aus dem Jahr 2012 angelehnt ist, eine Verunglimpfung sowie eine Achtungs- und Ehrherabsetzung des Verwaltungsvorstands. Das Verwaltungsgericht sollte nach dem Willen des Bürgermeisters feststellen, dass der Videoclip gegen das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 und 2 Landespersonalvertretungsgesetz NRW) verstößt, das im Umgang zwischen Dienststellenleitung und Personalrat gilt. Der Personalrat hält den Videoclip für eine hinzunehmende satirische Auseinandersetzung mit einer damals aktuellen Situation in der Stadtverwaltung. Den Videoclip werde er aber nicht weiter einsetzen oder vorführen.

Die 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat den Antrag als unzulässig abgelehnt. Da der 2017 gezeigte Film nicht mehr eingesetzt werde, dürfe das Gericht gar nicht prüfen, ob er das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verletze oder nicht. Da jedes Jahr andere Filme gezeigt würden, brächte eine Entscheidung über den Film von 2017 auch keine Klarheit darüber, ob künftige Filme zulässig seien oder nicht.

Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Sonderverfahren, in dem Streitigkeiten zwischen dem Personalrat, der die Beschäftigten der Dienststelle vertritt, und dem Dienststellenleiter (z. B. Bürgermeister, Behördenleiter, Minister), geklärt werden. Das Personalvertretungsrecht ist das spezielle Mitarbeitervertretungsrecht des öffentlichen Dienstes. Sein Pendant ist das Betriebsverfassungsrecht in der Privatwirtschaft, dessen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 40 K 1965/18.PVL

Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf v. 18.02.2019

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