Die Bezeichnung "Bullenmeister" für alkoholische Getränke verletzt die Rechte des bekannten Produktes "Red Bull", so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile bullenmeister-verletzt-markenrechte-von-red-bull-2-u-16-09-oberlandesgericht-hamburg-20091126.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.11.2009 - Az.: 3 U 201/08).
Die Beklagte war Inhaberin der Marke "Bullenmeister", welche für alkoholische Getränke eingetragen war. "Red Bull" sah in der Nutzung des Begriffs seine Markenrechte und die Wertschätzung seines weltberühmten Namens verletzt.
Zu Recht wie die Hamburger Richter nun entschieden.
Die Bezeichnung "Red Bull" sei weltbekannt. Zwar sei durch die unterschiedliche bildliche Aufmachung der Marken keine direkte Verwechslungsgefahr gegeben, so die Hanseatischen Juristen.
Jedoch bestehe insbesondere durch die klangliche Gestaltung ein hoher Grad an Ähnlichkeit. Die Bezeichnung "Bullenmeister" nutze die der bekannten Marke "Red Bull" eigene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus.