Nun ist es amtlich und wird auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht <link http: www.bfdi.bund.de shareddocs publikationen taetigkeitsberichte tb_bfdi _blank external-link-new-window>(PDF-Download) bestätigt. Die zum 01.09.20009 in Kraft getretene Reform zum Gewerblichen Adresshandel ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.
Wörtlich sagt er:
"Die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regel für Adresshandel und Werbung bestätigen zudem die Befürchtung, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur schwer verständlich sind.
Gerade interessierte Bürgerinnen und Bürger können durch einen Blick ins Gesetz nicht mehr erkennen, was Recht ist und was nicht."
Übrigens betrifft das nicht nur Bürger, sondern auch und vor allem die Unternehmen, die in diesem Marktsegment tätig sind.