Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Bundeskartellamt verhängt Bussgeld iHv. 40 Mio. EUR gegen Mörtelhersteller

Das Bundeskartellamt hat gegen Unternehmen der Mörtelbranche Geldbußen in Höhe von insgesamt 39,69 Mio. € verhängt. Insgesamt neun Unternehmen und eben so vielen leitenden Angestellten wird vorgeworfen, sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos beteiligt zu haben. Bei den Unternehmen handelt es sich um die maxit Deutschland GmbH, Knauf Gips KG, Knauf Marmorit GmbH, Schwenk Putztechnik GmbH & Co., BaumitBayosan GmbH & Co KG, Hasit Trockenmörtel GmbH, Saint Gobain Weber GmbH, quick-mix GmbH & Co. KG und Schäfer Krusemark GmbH & Co. KG.

Das Bundeskartellamt hatte bei Durchsuchungen der Unternehmen im Mai 2006 und Januar 2007 umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes kam es fast in der gesamten Mörtel-Branche während der Jahre 2004 und 2005 im Rahmen diverser Abstimmungen zu der Übereinkunft, ab 2006 für das Aufstellen von Trockenmörtel-Silos über die eigentlichen Mörtelkosten hinaus, eine zusätzliche neue „Silostellgebühr“ zu erheben. Die Absprachen, die zu Beginn des Jahres 2006 umgesetzt wurden, betrafen den Absatz von Trockenmörtel-Silos im gesamten Bundesgebiet.

In dem vorliegenden Verfahren kamen die im Zusammenhang mit dergesetzlichen Erweiterung des Bußgeldrahmens erlassenen Bußgeldleitlinien des Amtes vom 15. September 2006 zur Anwendung.

So wurden im Hinblick auf die Bußgeldberechnung die Mörtelumsätze der Unternehmen und nicht nur deren innahmen aus der Silostellgebühr zugrunde gelegt, um die wirtschaftliche Tragweite der Absprachen richtig einzuordnen. Für zwei der betroffenen Unternehmen, die in Konzerne mit Jahresumsätzen von über 1 Mrd. € eingebunden sind, wurden die Bußen deutlich angehoben, um der Entscheidung des Bundeskartellamtes eine stärkere Abschreckungswirkung zu verleihen.

In Zusammenhang mit diesem Verfahren stehende Ermittlungen gegen den Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e. V. sowie die Handelskooperationen hagebau und Eurobaustoff stehen kurz vor dem Abschluss.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen.

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 03.07.2009

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Der Kreis muss die deutsche Pfandpflicht für dänische Kunden in Grenzshops durchsetzen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen