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Kategorie: Onlinerecht

Bundesnetzagentur geht gegen Ortungsgeräte mit Abhörfunktion vor

Wie die Bundesnetzagentur (BNA) in einer Pressemitteilung erklärt, geht sie verstärkt gegen den Verkauf Ortungsgeräten mit Abhörfunktion (sog. GPS-/GSM-Trackern) vor.

Der Präsident der BNA, Jochen Homann, erklärt hierzu:

"Immer häufiger werden GPS-Tracker zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch von Kindern. Wenn diese zugleich über ein Mikrofon verfügen und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage.

Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr."

Erst vor kurzem hatte die Bundesnetzagentur die Kinderpuppe "Cayla" verboten, vgl. unsere News v. 21.02.2017. Der Anbieter hatte sich gegen die Pressemitteilung gewehrt, unterlag aber vor Gericht.

Die BNA empfiehlt Käufern von Produkten sich vorab zu informieren, ob die Ware über eine Abhörfunktion verfügt. Sollte dies der Fall sein, rät die Behörde dringend dazu, die Funktion zu deaktivieren bzw. die Geräte zu entsorgen und  einen Vernichtungsnachweis aufzubewahren.

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