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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "cablefon" hat für Markenanmeldung notwendige Unterscheidungskraft

Der Begriff  "cablefon" hat für den Bereich Telekommunikation, Design und soziale Dienstleistungen die erforderliche Unterscheidungskraft und kann daher als Marke eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile cablefon-als-marke-fuer-bereich-telekommunikation-design-und-soziale-dienstleistungen-26-w-pat-14-09-bundespatentgericht--20090429.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 14/09).

Zwar werde der durchschnittliche Bürger das Wort ohne weiteres mit "Kabeltelefon" übersetzen, jedoch fehle es an einem unmittelbar beschreibenden Bezug der angemeldeten Marke zu den Dienstleistungen.

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