Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

VG München: C.A.M.P. TV verliert Wochenendfenster

Mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München einen Eilantrag der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) abgelehnt. Die Antragstellerin darf damit vorläufig nicht über den 25. Oktober 2009 hinaus das Wochenendfenster in den Programmen RTL und SAT 1 ausstrahlen.

Aufgrund des Todes eines Gesellschafters kam es bei der Antragstellerin zu einer Veränderung der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse. Die BLM sah dadurch unter anderem ein Defizit in der Meinungsvielfalt des Anbieters und hielt eine Neuausschreibung für anzeigt. Das Gericht erachtete die Entscheidung der BLM nach überschlägiger Prüfung im Eilverfahren als rechtmäßig.

Gegen den Beschluss hat die Antragstellerin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt.

Bayerisches VG München, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: M 17 S 09.4756

Quelle: Pressemitteilung des VG München v. 23.10.2009

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen