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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Cool Cassis" für Bereich Schokolade und Süßwaren nicht markenfähig

Der Begriff "Cool Cassis" ist nicht für die Bereiche Schokoladen und Süßwaren als Marke eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile cool-cassis-fuer-bereich-schokolade-und-suesswaren-nicht-markenfaehig-25-w-pat-186-09-bundespatentgericht--20101103.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 03.11.2010 - Az.: 25 W (pat) 186/09).

Die Richter erklärten, dass auch eine langjährig eingetragene Marke gelöscht werden könne, wenn ein Schutzhindernis bestehe. Denn Markenschutz werde nur dann bejaht, wenn ein Begriff ausreichend unterscheidungskräftig sei und keinen allgemeinen und beschreibenden Hinweis darstelle.

Vorliegend erfülle die Bezeichnung "Cool Cassis" die Voraussetzungen für einen Markenschutz nicht. Der Begriff werde ohne weiteres mit "kühl, frisch" und "Johannisbeere" übersetzt.

Jeder durchschnittliche Verbraucher werde daher annehmen, dass es sich um eine Geschmacksrichtung handle und nicht um einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen.   

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