Die Ankündigung einer SCHUFA-EIntragung ist rechtswidrig, wenn es sich um unberechtigte Forderungen handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile angedrohte-schufa-eintragung-mit-unberechtigter-forderung-unzulaessig-118-c-10105-09-amtsgericht-leipzig-20100203.html _blank external-link-new-window>(AG Leipzig, Beschl. v. 03.02.2010 - Az.: 118 C 10105/09).
Die Klägerin verlangte gerichtlich Unterlassung von der Beklagten. Die Beklagte beanspruchte die Zahlung von knapp 100,- EUR aus einem Internetangebot und drohte mit einem SCHUFA-Eintrag.
Zu Unrecht wie das AG Leipzig nun entschied.
Im vorliegenden Fall sei die Ankündigung der SCHUFA nur deswegen erfolgt, um eine Drohkulisse aufzubauen.
Das SCHUFA-System schütze jedoch die Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern. Nicht umfasst sei die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Forderungen. Es solle keine allgemeine Bedrohung aufgebaut werden, bei der die SCHUFA als reines Inkassounternehmen missbraucht werde.